Sprachstanderhebungen
Liebe Eltern unserer Kindergärten,
Sie wurden bereits durch Ihre entsprechende Kindergartenleitung informiert - unsere Info-Schreiben wurden an Sie wurden im Januar versendet:
Im Februar bzw. März 2026 findet erstmals eine verpflichtende Sprachstandserhebung für alle Kinder statt, die im Zeitraum 01.10.2020 bis 30.09.2021 geboren wurden und deshalb im September 2026 grundsätzlich für eine Einschulung vorgesehen sind.
Die gesetzliche Grundlage in Art. 37 Abs. 3 Bayerisches Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) und § 2 Abs. 1 Schulordnung für die Grundschulen in Bayern (Grundschulordnung – GrSO) hierfür trat am 17.12.2024 in Kraft.
Da Ihr Kind zum Schuljahr 2026/2027 grundsätzlich schulpflichtig wird, muss es an dieser Sprachstandserhebung teilnehmen, sofern keine Ausnahme vorliegt. Sollten Sie vom Kindergarten bereits eine Befreiungserklärung erhalten haben, dann lassen Sie uns diese bitte im Original zukommen.Weitere Infos in unterschiedlichen Sprachen finden Sie, wie im Brief angekündigt, hier auf unserer HP. Andernfalls vereinbaren Sie bitte telefonisch einen Termin mit uns.Viele Grüße von der Schulleitung
Informationen zur Sprachstandserhebung